Sportgesetz

Die fünf wichtigsten Fragen zum Aargauer Sportgesetz

von Kanton Aargau – 10. März 2024

Training im Leistungszentrum des Aargauer Orientierungslauf Verbandes

Bild: Aargauer OL-Verband

Wenn es nach dem Regierungsrat geht, soll der Kanton Aargau ein Sportgesetz erhalten. Doch warum braucht es überhaupt ein solches Gesetz? Was sind die Ziele? Und wie sieht der Zeitplan aus? Wir liefern die Antworten.

Am 23. Februar hat Regierungsrat und Sportminister Alex Hürzeler an einer Medienkonferenz gemeinsam mit Olivier Dinichert, Leiter Abteilung Hochschulen und Sport, den Entwurf für das Aargauer Sportgesetz präsentiert. Das Gesetz befindet sich nun bis zum 22. Mai in der Anhörung. Das heisst, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Viele Parteien haben in einer ersten Reaktion die Notwendigkeit und die im Sportgesetz vorgesehenen Massnahmen begrüsst. Doch worum geht es bei diesem Sportgesetz genau? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Warum braucht der Kanton Aargau ein Sportgesetz?

Es gibt vier Gründe, die für ein Aargauer Sportgesetz sprechen:

  1. Die Kantonsverfassung verlangt, dass «alles Wichtige» in einem durch das Parlament und allenfalls das Stimmvolk verabschiedete Gesetz verankert sein muss. Obwohl der Kanton jährlich knapp 16 Millionen Franken in die Sportförderung investiert, sind die übergeordneten Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Sportförderung nicht gesetzlich festgelegt.
  2. Die Koordination zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden soll im Sportgesetz gestärkt werden. Sportanlagenkonzepte auf kantonaler und regionaler Stufe sollen die Zusammenarbeit fördern. «Insbesondere bei Infrastrukturprojekten bietet ein regionales Zusammengehen, wie es der Sport in der Nachwuchsförderung bereits kennt, viele Vorteile», sagt Regierungsrat Alex Hürzeler.
  3. Themen wie Werte, Ethik, Chancengleichheit und Inklusion will der Kanton Aargau stärken. Die Vorgaben des Bundes an die nationalen Sportverbände – Umsetzung der Ethik- Charta von Swiss Olympic – sollen auf kantonaler Stufe übernommen werden. «Die Sektion Sport will die Verbände und Vereine im Kanton bei der Umsetzung der Ethik-Charta aktiv unterstützen und ihnen gezielt Wissen und Hilfestellungen anbieten», so Olivier Dinichert.
  4. Aktuell werden Sportprojekte ausschliesslich aus dem Swisslos-Sportfonds unterstützt. Das soll mit dem Sportgesetz angepasst werden. Bei besonderem kantonalen Interesse und falls der Swisslos-Sportfonds nicht ausreicht, können auch ordentliche Mittel für den Sport eingesetzt werden. «Der Kanton Aargau will als verläss­licher Partner für den Sport wahrge­nommen werden, und dafür sollten wir in der Lage sein, im Bedarfsfall auch mit ordentlichen Mitteln zu unterstützen», sagt Regierungsrat Alex Hürzeler.

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Wie sieht die rechtliche Grundlage für den Sport im Kanton Aargau heute aus?

Neben einer sehr kurzen Verfassungsgrundlage gibt es ein Dekret, das die Entschädigungen für Leiterinnen und Leiter des Freiwilligen Schulsports regelt, und zwei Verordnungen. Die eine regelt die Verwendung der Swisslos-Sportfonds Gelder und die andere den Bereich Jugend+Sport.

Ist der Kanton Aargau der erste Kanton mit einem Sportgesetz?

Neben dem Bund haben bereits 19 Kantone ein Sportgesetz erlassen. Auch der Kanton Solothurn, der bisher noch kein Sportgesetz hat, plant ein solches.

Medienkonferenz zum Sportgesetz in voller Länge

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Wer war beteiligt an der Erarbeitung des neuen Gesetzesentwurfs?

Die kantonale Sektion Sport hat fünf verschiedene Teilbereiche definiert, die für die Weiterentwicklung des Sports im Kanton Aargau als entscheidend erachtet werden (siehe Grafik und Infoboxen). Für jeden Teilbereich wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich intensiv mit dem Thema befasst hat. Auch Expertinnen und Experten von anderen Sportämtern, vom Bundesamt für Sport und von Swiss Olympic wurden miteinbezogen. Genauso Vertreterinnen und Vertreter der IG Sport Aargau und der Fachhochschule Nordwestschweiz. «Der Gesetzesentwurf ist daher sehr breit abgestützt und wurde über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren erarbeitet», sagt Olivier Dinichert. «Dennoch werden nicht alle Ergebnisse der Arbeitsgruppen zu einem Paragrafen im Sportgesetz führen, sondern aus diesen Arbeitsgruppen sollen auch Projekte entstehen, die den Sport im Aargau fördern, ohne Teil des Sportgesetzes zu sein.»

Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Nach der Anhörung geht der Gesetzesvorschlag in den Grossen Rat, der in zwei Lesungen darüber befindet. Danach folgt eine Referendumsfrist und wenn alles nach Plan läuft, soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2026 gelten.

 

Diese fünf Teilgebiete sind für die Zukunft des Aargauer Sports von entscheidender Bedeutung

Förderung von Sport- und Bewegungsräumen
Vor dem Hintergrund knapper finanzieller und räumlicher Ressourcen gewinnt die regionale Koordination zwischen den Gemeinden, aber auch zwischen den Gemeinden und dem Kanton an Bedeutung. Insbesondere Infrastrukturprojekte sollen vermehrt regional koordiniert und damit zum Erfolg geführt werden. Zudem soll ein Sportanlageninventar aufgebaut werden, um den Nachholbedarf im Aargau erkennen und angehen zu können.

Leistungssport Nachwuchs und Elite
Für die Förderung des Leistungssports im Nachwuchs- und Spitzensport im Kanton Aargau sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu gehören unter anderem die Aktualisierung des kantonalen Leistungssportkonzepts sowie die Optimierung der Förderung von Leistungszentren und der leistungssportunterstützenden Schul- und Bildungsmodellen, die im Idealfall weiterentwickelt werden können.

Sport und Gesellschaft
Die Sportförderung im Kanton Aargau hat zum Ziel, die positiven Werte des Sports in der Gesellschaft zu verankern und unerwünschte Begleiterscheinungen zu bekämpfen. Entsprechend werden Themen wie Ethik, Frauenförderung, Inklusion und Chancengleichheit, aber auch Werte wie Respekt und Fairness eine wichtige Rolle spielen. Auch Programme wie «cool and clean» sollen weiter gefördert werden.

Förderung des Breitensports
Die Förderung des Breitensports ist ein zentraler Aspekt in der Weiterentwicklung des Aargauer Sports. Dabei geht es um Themen wie die Weiterentwicklung von J+S-Angeboten, die Stärkung der 1418coach-Ausbildung für junge Hilfsleiterinnen und Hilfsleiter und die Unterstützung der Sportverbände und Vereine – beispielsweise mit der Lancierung der neuen Funktionärsausbildung zum Sportentwickler oder zur Sportentwicklerin.

Digitalisierung im Sport
Die Digitalisierung macht auch vor dem Sport nicht Halt. Deshalb sollen die neuen Technologien genutzt werden, um auch den Sport voranzubringen. Dafür hat der Kanton Aargau gemeinsam mit der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW und der IG Sport Aargau ein Digitalisierungsprojekt ins Leben gerufen, das Hilfestellungen sowie praktische Tipps und Tricks für Sportvereine und Sportverbände erarbeiten soll.

Hinweis

In den kommenden Wochen werden die fünf Teilbereiche zur Weiterentwicklung des Aargauer Sports im Rahmen weiterer Artikel genauer vorgestellt.