Coronavirus

«Defizitgarantie soll den Veranstaltern finanzielle Sicherheit geben»

von Fabio Baranzini – 10. Mai 2021

Portraitbild Carla Spielmann

Bild: Kanton Aargau

Ab heute können Veranstalter und Organisatoren von Sportevents und Sportprojekten im Kanton Aargau einen Antrag auf eine Defizitgarantie stellen. Dies dank einer Erweiterung der Unterstützungsleistungen aus dem Swisslos-Fonds zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die der Regierungsrat bereits letztes Jahr gesprochen hatte.

Vor gut einem Jahr hat der Kanton Aargau fünf Millionen aus dem Swisslos-Fonds zur Bekämpfung der Folgen der Coronapandemie bereitgestellt. Davon hatte neben dem Kulturbereich auch der Sport profitiert. Nun kommt mit der Defizitgarantie ein weiteres kantonales Instrument hinzu, mit dem auch die Aargauer Sportszene unterstützt wird. Doch was genau ist die Idee hinter dieser Defizitgarantie? Wer hat Anrecht auf diese zusätzliche Unterstützungsleistung von Seiten des Kantons? Und wie kann man diese beantragen? Wir haben bei Carla Spielmann nachgefragt. Sie war bei der Sektion Sport des Kantons Aargau mitverantwortlich für die Ausgestaltung dieser zusätzlichen Leistungen im Rahmen des Notpakets zu Gunsten des Sports im Kanton Aargau.

Carla, was genau hat es mit dieser Defizitgarantie auf sich, die ab heute in Kraft tritt?
Durch die Massnahmen, die vom Bund oder dem Kanton Aargau zur Bekämpfung der Pandemie erlassen wurden, führten zu finanziellen Schäden für die Veranstalter und Organisatoren in den Bereichen Kultur und Sport. Die Idee ist, dass wir mit dieser zusätzlichen Unterstützungsleistung einen Teil dieser finanziellen Schäden decken können.

«Wir wollen verhindern, dass Veranstaltungen und Projekte schon weit im Voraus abgesagt werden aus Angst, bei einer kurzfristigen Absage auf den Kosten sitzen zu bleiben.»

Carla Spielmann, Sektion Sport Kanton Aargau

Wer darf diese Defizitgarantie in Anspruch nehmen?
Es sind gemeinnützige, wohltätige Organisationen mit Sitz im Kanton Aargau, die berechtigt sind, einen entsprechenden Antrag einzureichen. Dazu gehören natürlich auch Sportvereine, Sportverbände und Organisatoren von Sportevents. Wichtig ist zu betonen, dass man kein Geld über die Defizitgarantie beantragen kann, um normale Vereinsaktivitäten wie beispielsweise die Durchführung des Trainingsbetriebs oder die Instandhaltung der Infrastruktur zu gewährleisten. Die Defizitgarantie wurde explizit für Veranstaltungen und Vorhaben mit Projektcharakter entwickelt.

Was erhofft sich die Sektion Sport von dieser Defizitgarantie für den Sport im Kanton Aargau?
Wir möchten mit dieser zusätzlichen Unterstützung die derzeit sehr schwierigen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Sportveranstaltungen und Sportprojekten verbessern. Die Defizitgarantie soll den Veranstaltern finanzielle Sicherheit geben, damit sie auch in der jetzigen Situation eine Veranstaltung planen können, ohne dass sie ein finanzielles Risiko auf sich nehmen, das ihre Existenz bedroht. Damit möchten wir einen Beitrag leisten, dass in diesem Jahr wieder mehr Sportveranstaltungen und Projekte durchgeführt werden. Wir wollen verhindern, dass Veranstaltungen und Projekte schon weit im Voraus abgesagt werden aus Angst, bei einer kurzfristigen Absage auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wie muss man vorgehen, wenn man von dieser Defizitgarantie profitieren will?
Es muss ein entsprechendes Gesuch auf der Webseite des Kantons Aargau ausgefüllt werden. Dafür müssen unter anderem einige Unterlagen eingereicht werden wie die Schlussrechnung des letzten Jahres, die ungefähre Budgetplanung fürs kommende Jahr, sowie eine Beschreibung von Zweck und Ziel der Veranstaltung oder des Projektes. Die eingereichten Anträge werden von einem Gremium überprüft und wenn sie bewilligt werden, wird das Geld zeitnah ausbezahlt.

 

Start der Mountainbike Schweizer Meisterschaft in Gränichen

Von Beiträgen in welcher Höhe sprechen wir da?
Die maximale Höhe der Defizitgarantie entspricht 20 Prozent der Schlussrechnung der letzten Veranstaltung, die unter normalen Bedingungen durchgeführt werden konnte. Maximal sind dies 20’000 Franken und mindestens 1’000 Franken. Das heisst, für alle Projekte und Veranstaltungen, deren Schlussrechnung oder Budget unterhalb von 5’000 Franken liegen, können keine Gesuche eingereicht werden.

Ist die Auszahlung der Defizitgarantie an irgendwelche Bedingungen geknüpft?
Das Gesuch ist spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Auf weitergehende Bedingungen hat der Regierungsrat verzichtet. Mit der Defizitgarantie sollen vor allem kleinere Veranstaltungen und Projekte unterstützt werden.

Hinweis

Alle weiteren Informationen zur Defizitgarantie für Sportveranstaltungen und Sportprojekte im Kanton Aargau findest du hier.