Coronakrise

Alex Hürzeler: «Hilfe soll rasch bei Betroffenen ankommen»

von Davide Anderegg – 16. April 2020

Der Aargauer Sportminister Alex Hürzeler im Gespräch

Bild: Fabio Baranzini

Ab Montag, 20. April, können im Kanton Aargau Gesuche für finanzielle Unterstützung im Sportbereich eingereicht werden. Im Interview spricht der zuständige Regierungsrat Alex Hürzeler über die aktuelle Situation und welche Massnahmen Bund und Kanton getroffen haben.

Alex Hürzeler, das Coronavirus trifft den Sportbereich auch im Kanton Aargau mit voller Wucht. Wie schätzen Sie die aktuelle Situation ein?
Die Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind für den Sportbereich gravierend. Breiten- und Spitzensport finden nicht mehr statt und überall müssen Sportveranstaltungen abgesagt werden. Ohne Publikum bleiben die Erträge aus, zugleich wurden bereits erhebliche Aufwände geleistet, teilweise über mehrere Jahre. Das ist für alle Betroffenen sehr schmerzhaft und bringt manche in finanziell schwierige Situationen.

Stehen Sie in der aktuellen Zeit in besonders engem Kontakt mit Betroffenen?
Als Sportminister pflegte ich bereits vor der aktuellen Situation aktiv den Austausch mit vielen Verantwortlichen. Auch privat bin ich seit jeher ein grosser und breit interessierter Sportfreund und besitze deshalb ein weit verzweigtes Netzwerk an Kontakten. Dadurch habe ich zusammen mit meinen Mitarbeitenden der Sektion Sport ein gutes Bild, wie sich die Lage aktuell präsentiert. Dass die Auswirkungen der Massnahmen gegen das Coronavirus teilweise sehr gross und gravierend sind, für einzelne Veranstalter gar existenzbedrohend, ist mir und der gesamten Aargauer Regierung bewusst. Es ist deshalb notwendig, dass entsprechende Hilfen rasch bei den Betroffenen ankommen.

«Diese Gelder sollen dazu beitragen, dass gemeinnützig tätige Organisationen sowie Athletinnen und Athleten des Nachwuchsleistungs- und des Spitzensports und regionale und nationale Traingsstützpunkte im Kanton Aargau, die bei den übrigen kantonalen oder Bundes-Massnahmen keinen Anspruch auf Finanzhilfen haben, nicht aussen vor bleiben müssen.»

Alex Hürzeler, Sportminister Kanton Aargau

Was unternehmen der Bund und der Kanton Aargau zur Unterstützung des Sportbereichs?
Sowohl der Bund als auch der Kanton Aargau stellen dem Sportbereich Gelder in Millionenhöhe zur Verfügung. Dies erfordert eine enge Absprache unter allen Involvierten. Die zur Ausschüttung der kantonalen Gelder notwendigen Verordnungen hat der Regierungsrat kürzlich erlassen. Die Gelder von Bund und Kanton stehen nun für die verschiedenen Zielgruppen bereit und können beantragt werden.

Wie sieht die Unterstützung für den Sportbereich konkret aus?
Der Bund stellt für den Sportbereich Finanzhilfen in Form von zinslosen Darlehen und nicht rückzahlbaren Geldleistungen von insgesamt 100 Millionen Franken zur Verfügung. Diese richten sich insbesondere an Organisationen und Veranstalter, die Teil der professionellen Spiel- und Wettkampfbetriebe sind. Ebenso können auch im reduzierten Rahmen Finanzhilfen an Organisationen, die Veranstaltungen und Wettkämpfe im Breitensport durchführen, ausgerichtet werden. Zuständig für beide Unterstützungsarten ist immer direkt das Bundesamt für Sport (BASPO), der Kanton ist hier nicht involviert.

Gibt es auch kantonale Massnahmen, beispielsweise über den Swisslos-Fonds?
Ja, der Kanton Aargau hat zusätzlich zum oben genannten Bundespaket aus dem Swisslos-Fonds 5 Millionen Franken bereitgestellt. Diese Gelder sollen dazu beitragen, dass gemeinnützig tätige Organisationen sowie Athletinnen und Athleten des Nachwuchsleistungs- und des Spitzensports und regionale und nationale Traingsstützpunkte im Kanton Aargau, die bei den übrigen kantonalen oder Bundes-Massnahmen keinen Anspruch auf Finanzhilfen haben, nicht aussen vor bleiben müssen. Diese Vereine und Organisationen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und erhalten mit dieser Massnahme eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit. Ebenso hat der Regierungsrat entschieden, mit bereits auf dem ordentlichen Beitragsweg bewilligten Swisslos-Sportfonds-Gesuchen kulant und pragmatisch umzugehen. In der Regel werden somit bereits gesprochene Beiträge nicht zurückverlangt, beziehungsweise diese bis zum entstandenen, nachgewiesenen finanziellen Schaden ausbezahlt.

Der Aargauer Sportminister Alex Hürzeler im Gespräch

Bild: Fabio Baranzini

Wie können Veranstalter, Organisatoren und Verantwortliche aus Sportbereich nun konkret vorgehen?
Für kantonale Gesuche im gemeinnützigen Bereich steht das entsprechende Gesuchsportal ab Montag, 20. April zur Verfügung. Als Nachweis werden verschiedene Dokumente benötigt. Eingereicht werden müssen zum Beispiel der Vermögensausweis per 31.12.2019 sowie eine Aufstellung des erlittenen finanziellen Schadens. Je präziser die Unterlagen sind, desto einfacher lässt sich das Gesuch bearbeiten. Gesuche beim BASPO können bereits seit geraumer Zeit eingereicht werden.

Sind die Mittel ausreichend, um den Sportbereich zu unterstützen?
Ob diese Mittel ausreichen, wird sich erst zeigen und ist auch abhängig von der weiteren Entwicklung der aktuell ausserordentlichen Lage. Die Regierung behält ebenso wie der Bund die Lage jederzeit im Auge und reagiert entsprechend, wenn es nötig werden sollte.

Hinweis

Wer weiterführende Informationen zu den kantonalen Unterstützungmassnahmen für den Sportbereich sucht, findet diese hier.